DER WALD
Als alternativer Ort zur letzten Ruhe
Um dem letzten Wunsch ihrer Bürger gerecht zu wer-
den, haben die Gemeinden Hobscheid, Kehlen, Koe-
rich, Kopstal, Mamer, Simmern und Steinfort einen re-
gionalen Waldfriedhof im Herzen des Olmer Waldes
gestaltet.
Der Waldfriedhof erstreckt sich über eine Fläche von
4,5 ha. Eine erste Parzelle besteht aus 21 Bäumen.
WIE KANN MAN SICH AUF DEM
WALDFRIEDHOF BESTATTEN LASSEN?
EineVoraussetzung ist die Einäscherung des Leichnams.
Auf dem regionalen Waldfriedhof können begraben
werden:
• der Verstorbene, der seinen letzten Wohnsitz in ei-
ner der Mitgliedsgemeinden hatte (Hobscheid, Keh-
len, Koerich, Kopstal, Mamer, Simmern, Steinfort),
• der Verstorbene, der auf dem Gebiet einer der Mit-
gliedsgemeinden verstarb,
• der Verstorbene, der aufgrund einer Konzession auf
die Beisetzung auf einem Friedhof einer der Mit-
gliedsgemeinden berechtigt ist.
Während der Trauerfeier werden die Aschen des Ver-
storbenen am Fuße eines Baumes beigesetzt und so-
mit der Erde zurückgegeben. Bis zu zehn Aschenbei-
setzungen können an einem Baum stattfinden. Jeder
Baum wird mit einer Nummer versehen, die Auskunft
über seinen genauen Standort gibt. Eine Gedenktafel
gibt Auskunft über die Namen, Vornamen, Geburts-
und Sterbedaten und den Ort der bestatteten Personen.
Die Eintragung auf dieser Gedenktafel erfolgt nur auf
Anfrage.
Ebenfalls möglich ist das Verstreuen der Aschen auf
einer auf dem Waldfriedhof vorgesehenen Lichtung.
ABLAUF DER BESTATTUNG?
Nach der Einäscherung wird die Urne mit den Aschen
des Verstorbenen durch das Bestattungsunternehmen
zum „Bëschkierfecht“ überführt, wo die Mitarbeiter
der Gemeinde Kehlen die Beisetzung der Aschen bei
dem zuvor ausgewählten Baum, beziehungsweise der
Waldlichtung, übernehmen.
Der regionale Waldfriedhof verfügt ebenfalls über ei-
nen Holzpavillon, wo eine zivile Beerdigungszeremo-
nie abgehalten werden kann.
IST EINE GRABDEKORATION MÖGLICH?
Der Waldfriedhof ist ein Friedhof in freier Natur, wo
jahreszeitliche Veränderungen eine natürliche Deko-
ration bieten. Diejenigen, die diese Art der Bestattung
wählen, entscheiden sich wissentlich für eine natür
liche Form der Bestattung, die keine individuelle De-
koration benötigt.
WAS PASSIERT WENN EIN BAUM BESCHÄDIGT
WIRD?
Die derzeit vorgesehenen Bäume sind vor allem etwa
140-jährige Buchen und Eichen. Diese wurden aus-
gewählt da sie gesund und frei von Beschädigungen
sind.
Wenn ein Baum jedoch durch einen schweren Sturm
oder Blitzschlag beschädigt wird, dann ist dies als na-
türlicher Prozess zu akzeptieren.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an das Einwohnermeldebüro der
Gemeinde Mamer
☎
310031-51, 310031-55
, oder an das
Einwohnermeldebüro der Gemeinde Kehlen
☎
309191-205
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