Gemengebuet 05/2016 - page 7

rat habe sich im Juni 2015 schriftlich engagiert, dass
die ehemalige Regelung dort weiterhin zur Anwendung
komme, jetzt dürfe er also nicht noch schnell andere
Projekte durchwinken, bevor er seine Zusage eingelöst
habe. Der PAG sei im Oktober 2015 verabschiedet wor-
den, jetzt sei es bereits Mai 2016 und es sei immer
noch nichts passiert, dies aus der Sicht der Bürger aus
der Cité Kurt, diese fühlten sich „ugeschmiert”. Sie for-
dert, die Unterpunkte (a) und (c) von der Tagesordnung
herunter­nehmen zu lassen und zu vertagen.
Bürgermeister Gilles Roth (CSV) präzisiert, dass nun-
mehr auch in der Gemeinde Mamer die landesweite
Regelung von 3 Metern Abstand (statt bisher 4) zum
angrenzenden Grundstück zur Anwendung komme, mit
Ausnahme der Rue de la Forêt in der Cité Kurt, wo be-
sagte 4 Meter auf Wunsch der Einwohner beibehalten
worden seien, jetzt stelle sich die gleiche Frage für die
drei anderen, auf dem Grund der Gemeinde Mamer be-
findlichen Straßen Avenue Grand-Duc Jean, Rue Michel
Rodange und Rue Hireknapp, es seien jedoch nicht alle
Bürger mit diesem Wunsch einverstanden, auch wenn
sie ein entsprechendes Schreiben unterzeichnet hätten.
Um Klartext zu sprechen, um jeden Bürger auf den
gleichen Wissensstand zu bringen und um sich später
nichts vorwerfen lassen zu müssen, habe der Schöffen-
rat ohnehin geplant, alle Bürger besagter Straßen detail-
liert und mit einer Gegenüberstellung der individuellen
Konsequenzen der jeweiligen zur Anwendung kommen-
den Regelungen zu informieren, da man bei der Beibe-
haltung der ehemaligen 4-Meter-Regelung den Bürgern
de facto etwas weg nehme. Die entsprechenden beiden
Anträge auf der heutigen Tagesordnungen betreffend
zwei Grundstücke in der Avenue Grand-Duc Jean habe
man aus Gründen der Korrektheit und Gleichbehandlung
in den Gemeinderat gebracht, doch habe man ohnehin
vorgehabt, dem Gemeinderat vorzuschlagen, sie aus be-
sagten Gründen zu vertagen, bis jeder Bürger einzeln in-
formiert worden sei. Man wolle hier, wie auch sonst, eine
transparente Vorgehensweise sicherstellen. Wenn dann
am Ende alle Bürger „von 3 auf 4 Meter gehen” wollten,
dann sei das für ihn in Ordnung, aber zuerst einmal müsse
jeder Anrainer den gleichen Wissensstand haben.
Schöffe Roger Negri (LSAP) wundert sich über die verba-
len Angriffe auf die Personen des Schöffenrates durch die
Grünen-Rätin, er bezeichnet diese als unpassend. Dann
betont er, dass der neue PAG erst am 26. Februar 2016
vom zuständigen Minister unterschrieben worden sei, und
man auch abwarten müsse, ob man nicht von einem Re-
klamanten am Verwaltungsgericht belangt würde, dessen
Frist erst im Juni 2016 ablaufen würde. Also hätte man
vorher ohnehin keine punktuelle Änderung des PAG in die
Wege leiten können, erst recht nicht im Oktober 2015. Das
sei schlichtweg falsch. Er wirft Edmée Besch-Glangé vor,
die Leute falsch informiert zu haben. Er habe auch keine
Bemerkung gemacht, laut welcher die Leute aus der Cité
Kurt das entsprechende Schreiben einfach so und ohne
genauere Kenntnisnahme davon unterzeichnet hätten. Er
lasse sich derartige Unterstellungen nicht bieten.
Bürgermeister Gilles Roth (CSV) wirft ein, dass man sich
strikt an das Gemeindegesetz halte.
Schöffe Roger Negri (LSAP) spricht die Grünen-Rätin wie-
der direkt an und fragt sie, ob sie denn sicher sei, dass
alle Bürger aus besagten drei Straßen der Drei-Meter-
Regelung den Vorzug geben würden, was Edmée Besch-
Glangé daraufhin verneint. Genau aus diesem Grund
habe man sich für eine Prozedur entschieden, bei der je-
der Bürger einzeln um seine Meinung gefragt werde, so
Roger Negri weiter. Wenn die Bürger nämlich tatsächlich
der 4-Meter-Regelung (statt 3 Meter Abstand zur Grund-
stücksgrenze bei der Bebauung) den Vorzug geben wür-
den, dann würden sie sich um die Wertsteigerung ihres
eigenen Besitzes betrügen, dann seien wie, beim vorlie-
genden Beispiel, auf demselben Grundstück gegebenen-
falls nicht mehr 3, sondern nur mehr 2 Häuser möglich.
Rätin Edmée Besch-Glangé präzisiert, dass sie nie Roger
Negri nicht persönlich visiert habe und zu keinem Moment
die Leute falsch informiert habe.
Bürgermeister Gilles Roth (CSV) wiederholt, dass jeder
Anrainer im Detail informiert werden soll.
Rat Jean Bissen (DP) will wissen, wie die Gemeinde Kehlen
mit besagter Sachlage umgehe, zumal ein erheblicher Teil
der Cité Kurt auf Kehlener Gebiet liege.
Bürgermeister Gilles Roth (CSV) gibt an, dass in der Ge-
meinde Kehlen zufünftig auch die 3 m - Regelung gelte,
keine genaue Kenntnis darüber zu haben, sicher sei,
dass die Gemeinde Kehlen noch keinen neuen PAG
habe und aus diesem Grund wohl noch die alten Bestim-
mungen zur Anwendung kommen würden. Er lässt dann
über die Art der weiteren Vorgehensweise für die beiden
Unterpunkte (a) und (c) betreffend Grundstücke in der
Avenue Grand-Duc Jean in Capellen (Information der
Bürger über die beiden möglichen Szenarien mit ihren
Konsequenzen) abstimmen.
Das Votum erfolgt einstimmig. Ebenfalls einstimmig fällt
das Votum zur Vertagung besagter Unterpunkte aus.
Der Unterpunkt (b) betreffend die Zusammenlegung
zweier Parzellen in der Route d’Arlon in Mamer erfolgt
einstimmig.
4. Finances communales:
a) approbation de titres de recette;
b) approbation d’un crédit supplémentaire sous
l’article 3/120/613410/99001 «Honoraires
juridiques» du budget de 2016.
a) Einnahmeerklärungen in Höhe von 3.361.877,49 Euro
beziehungsweise 2.345.305,38 Euro werden ein-
stimmig verabschiedet.
b) Der Zusatzkredit in Höhe von 30.000 Euro für „Hono­
raires juridiques” wird einstimmig verabschiedet. Da
der Staat in allen Fällen, in welchen die Gemeinde
einen Anwalt einschalten musste, vom Gericht zu
den Prozesskosten verurteilt wurde und dem Staat
ein „dysfonctionnement caractérise” von den Rich-
tern vorgeworfen wurde, spricht der Gemeinderat
sich dafür aus zu prüfen die Anwaltskosten gegebe-
nenfalls durch eine Haftungsklage gegen den Staat
einzufordern.
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Sitzungsbericht vom 9. Mai 2016
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